Sind alle personellen und stundenplanspezifischen Bedingungen gegeben, ist der Einsatz einer gleichbleibenden Klassenleitung in der Förderstufe (5. und 6. Jahrganngsstufe) sowie ab der 7. Jahrgangsstufe langfristig begleitend und beratend bis zum Schulabschluss vorgesehen.

Der/Die Klassenlehrer/in ist eine wichtige Bezugsperson für Schülerinnen und Schüler, vor allem auch in den Hauptschulkursen und –klassen. Deswegen besteht bei der Unterrichtsverteilungsplanung immer die Bemühung, den/die Klassenlehrer/-in nach Möglichkeit mit einem angemessenen Anteil an Unterrichtsstunden in den zugeteilten Klassen über die Jahrgänge hinweg einzurichten.